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Anfrage an den Landrat – zur Maskenpflicht an Schulen

Posted on 18. August 2020 by Markus Rossdeutscher Posted in Anfrage, Antwort, UWG-Dormagen

-Inhalt-

-1. Anfrage vom 18.aug.2020  und  Antwort vom 19.okt. 2020 –

-2. Anfrage vom 05.Sep.2020 und Antwort vom 07.09.2020 –

Maskenpflicht an Schulen, Fehlerquote bei PCR-Tests und u.U. Schulschließungen aufgrund fehlerhafter Testergebnisse

Sehr geehrter Herr Petrauschke,
sehr geehrter Herr Mankowsky,
sehr geehrter Dr. Doerr,
sehr geehrte Damen und Herren,


1.Anfrage:

Download (PDF, 477KB)


1. Antwort:

Sehr geehrter Herr Roßdeutscher,

 

die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich für alle angesprochenen Personen wie folgt:

 

  1. Die Info über den Umgang mit den Masken sollte über die Schule erfolgen.

          Gerne informieren wir die Schulen über den richtigen Umgang mit Masken entsprechend der RKI-Empfehlungen. Die Schulen können diese aber auch selbst abrufen.

 

  1. Es ist leider nicht möglich, gerade in Grundschulen, zu gewährleisten, dass immer der notwendige Abstand von 1.5 m oder aber Masken getragen wurden. Dies ist eine andere Situation als in weiterführenden Schulen. Das hat das Land auch entsprechend geregelt.

Daher kommt es hier eher zu Schließungen bzw. Teilschließungen von Schulklassen.

Hier werden die Eltern um Verständnis gebeten. Es wird alles zum Schutz Ihrer Kinder angeordnet.

 

  1. Unnötige Schulschließungen nehmen wir nicht vor. Wir recherchieren vom Gesundheitsamt sehr genau, wie die Kontakte zur infizierten Person waren.

Wir versuchen dann nur die Schüler mit engerem Kontakt zum infizierten Schüler unter Quarantäne zu stellen. Wenn aber nicht mehr sicher nachvollziehbar ist, wie eng die Kontakte untereinander waren, bleibt nichts anderes übrig, als die Schulklasse unter Quarantäne zu stellen.

Falsch positive Testungen kann es natürlich geben. Wir recherchieren aber auch im Umfeld ,ob es Kontakte zu positiv getesteten Personen gab. Außerdem wird auch nach typischen Krankheitssymptomen gefragt.

Wir können nicht 100% ausschließen, dass es sich nicht um ein falsch positives Ergebnis handelt. In Anbetracht der Konsequenzen, die das Ignorieren eines tatsächlich positiven Falles im Schulbetrieb hätte, müssen wir das Risiko eines falsch positiven Abstrichs in Kauf nehmen. Wir führen Testungen durch, wenn ein positiver Fall bekannt wird, da schon Kinder angesteckt sein könnten.

Da alle engen Kontaktpersonen in Quarantäne gehen, werden dann die Kinder nachgetestet, die symptomatisch werden. Insofern sind wir nicht zu früh mit den Testungen. Nach 14 -tägiger Quarantäne ist dann nicht mehr davon auszugehen ,dass  noch ein Kind ansteckend ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Petrauschke

Landrat

Rhein-Kreis Neuss



2. Anfrage:

Download (PDF, 158KB)


Antwort auf 2. Anfrage:

Download (PDF, 32KB)

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